KI-Inhalte kennzeichnen: die neuen Transparenzregeln vom EU AI Act
ab dem 2. August 2026
Ab dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des EU AI Act. Ziel: Menschen sollen erkennen, wann sie mit KI interagieren oder KI-generierte Inhalte vor sich haben, um Täuschung und Desinformation vorzubeugen und Vertrauen zu stärken.
Wer ist betroffen?
- Anbieter = wer das KI-Tool selbst entwickelt und auf den Markt bringt. Sie müssen ihre Systeme so bauen, dass Nutzer die KI-Interaktion erkennen, und Outputs maschinenlesbar markieren.
Betreiber/Deployer = wer ein fertiges KI-Tool nutzt, also die meisten Unternehmen und auch wir selbst.
Vereinfacht gesagt: Anbieter bauen die KI, Betreiber verwenden sie im Alltag, z.B. für eigene Inhalte, im Kundenservice oder im Marketing. Die meisten Unternehmen, die mit KI-Tools Content erstellen, sind Betreiber. Die Kennzeichnungspflicht liegt dann bei ihnen, nicht beim Tool-Hersteller.
Hinweis: Dieser Artikel behandelt die Pflichten für Betreiber. Für Anbieter gelten zusätzliche, hier nicht behandelte Pflichten.
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Was muss gekennzeichnet werden?
Die Pflicht greift bei jeder Veröffentlichung, egal auf welchem Kanal. Dazu zählen zum Beispiel:
- die eigene Website oder der Blog
- Social-Media-Kanäle (LinkedIn, Instagram, Facebook, TikTok, YouTube, etc.)
- Newsletter und E-Mail-Marketing
- Kundenportale, Chat-Widgets oder Support-Tools auf der eigenen Seite
- Print- oder Präsentationsmaterial, wenn es öffentlich verteilt wird
Wann muss gekennzeichnet werden?
Die Kriterien unterscheiden sich je nach Inhaltstyp:
- KI-Interaktion (Chatbots, Assistenten): immer, sobald ein direkter Zwei-Wege-Austausch mit einer Person stattfindet. Außer es ist ohnehin offensichtlich, dass es sich um KI handelt.
- Bild, Video, Audio: nur, wenn der Inhalt ein Deepfake ist. Also eine reale Person, einen realen Ort oder ein reales Ereignis täuschend echt nachstellt oder modifiziert.
- Text: nur wenn alle drei Kriterien gleichzeitig zutreffen:
- der Text wird veröffentlicht
- er informiert die Öffentlichkeit
- er betrifft ein Thema von öffentlichem Interesse (Politik, Verwaltung, Justiz, Grundrechte, Sicherheit, Gesundheit, Umwelt, Verbraucherschutz, relevante wirtschaftliche/wissenschaftliche/kulturelle Entwicklungen).
Die Intensität der KI-Nutzung spielt dabei keine Rolle: Sobald KI eingesetzt wurde und einer der obigen Punkte zutrifft, muss gekennzeichnet werden
Ausnahmen:
Bei Text: durchlief der Text eine echte menschliche/redaktionelle Prüfung (kein reines Rechtschreib-Check) mit klarer redaktioneller Verantwortung, entfällt die Pflicht.
Bei Bild/ Video: Offensichtlich künstliche Inhalte (z.B. Comic-Grafiken, abstrakte Illustrationen) brauchen keine Kennzeichnung, da sie niemand für echt hält. Unsere Dolly, das KI-Roboterschaf, fällt genau darunter.




Wie muss gekennzeichnet werden?
je nach Format – Praxisbeispiele
Chatbot: Hinweis direkt im Chat-Fenster, z. B. Header „KI-Assistent (automatisiert)" + erste Nachricht „Sie chatten mit einer künstlichen Intelligenz."
Bild, Video & Audio: Die Kennzeichnung muss dauerhaft und unübersehbar im Medium selbst sitzen. Ein Hinweis nur im Begleittext oder in den Metadaten reicht nicht.
- Bild: direkt eingebettetes Wasserzeichen (z. B. „KI-generiertes Bild"), zusätzlich „(KI-generiert)" im Dateinamen/Titel
- Video: permanente Einblendung am Bildschirmrand während des gesamten Videos + Zusatz „(KI-generiert)" im Titel
- Audio: gesprochene Ansage am Anfang (z. B. „Diese Stimme wurde künstlich erzeugt") + ggf. wiederkehrender akustischer Hinweis
Text: sichtbarer Hinweis am Anfang/Ende, z. B. „Dieser Text wurde durch KI erstellt."
EU-Icons als Hilfsmittel
Freiwilliges, kostenloses Set mit drei Varianten (Link der Icons in den Quellen):
- Basic Icon: KI war an der Erstellung beteiligt
- Fully AI-Generated: komplett KI-generiert, keine menschliche Bearbeitung
- Partially AI-Modified: ursprünglich menschlicher Inhalt, KI-verändert (z. B. Gesichtstausch)
Wichtig: Die Nutzung dieser Icons ist optional, die Kennzeichnung selbst nicht. Platzierung: sichtbar spätestens beim ersten Kontakt, nicht überdeckt, direkt im Inhalt eingebettet (bleibt auch bei Teilen/Download sichtbar).






Gilt das auch rückwirkend?
Nein. Inhalte, die vor dem 2. August 2026 veröffentlicht wurden, müssen nicht nachträglich gekennzeichnet werden (auch keine Deepfakes), die Kommission empfiehlt es lediglich. Ab dem Stichtag gilt die Pflicht für alles neu Veröffentlichte.
Was jetzt zu tun ist
- Prüfen, wo im Unternehmen KI-Inhalte entstehen
Passende Kennzeichnung je Medientyp festlegen und in Workflows integrieren
Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Für eine rechtssichere Umsetzung empfiehlt sich Rücksprache mit einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für IT- und Medienrecht.
Quellen:
- Quick Facts: Transparency rules for AI systems (Europäische Kommission)
- FAQ: Transparency obligations under Article 50 of the AI Act (Europäische Kommission)
- Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content (Europäische Kommission)
- EU Icons for labelling AI-generated content (Europäische Kommission)
- Kommission veröffentlicht Leitlinien zu Transparenzverpflichtungen (Pressemitteilung)


Lisa
Handke
Mehr über den
Autor erfahren?
Lisa ist bei uns Rheinschafen die richtige Ansprechpartnerin für internes Marketing. Sie gestaltet unsere öffentliche Kommunikation und beschäftigt sich darüber hinaus intensiv mit dem Thema KI. Von neuen Tools bis hin zu sinnvollen Einsatzmöglichkeiten im Arbeitsalltag bringt sie innovative Ideen bei uns Rheinschafen und auch für unsere Kunden. Nebenbei liegt ihr auch die Herdenkultur und somit auch die interne Kommunikation am Herzen, welche sie stetig mit voranbringt.