Zusammen­fassung für Website-Betreiber

Bereits am 24.03.2021 hat die Bundesregierung das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025 beschlossen, doch bei vielen Unternehmen ist es noch nicht angekommen bzw. machen die komplizierten Gesetzestexte es nicht einfach. Ein Verstoß gegen die Barrierefreiheit kann als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden und mit einem Bußgeld bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Auf der anderen Seite hat das Gesetz natürlich auch ein Ziel und die Berücksichtigung bringt Vorteile mit sich. Genug Gründe, die Themen genauer zu prüfen.

Fragen zum BFSG
Oder zur Barrierefreiheit allgemein?

In einer Gesellschaft, die auf Vielfalt und Inklusion aufbaut, ist die Gewährleistung von Barrierefreiheit ein grundlegendes Menschenrecht. Doch trotz bedeutender Fortschritte in den letzten Jahren bleiben Menschen mit Behinderungen oft vor unüberwindbaren Barrieren stehen, die ihnen die volle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben verwehren. Aus Unternehmenssicht, sind es potentielle Kunden, die  als Zielgruppe ausgeschlossen werden.

Das Jahr 2025 verspricht jedoch bedeutende Veränderungen in dieser Hinsicht, denn es steht eine Überarbeitung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) bevor. Das Thema bekommt bereits eine besondere Präsenz in den Medien und uns erreichen immer mehr Anfragen nach unserer Einschätzung, Beratung, Empfehlung. Die Situation erinnert uns ein wenig an das Jahr 2018, als die DSGVO für Aufsehen gesorgt hat. Im Folgenden bündeln wir die wichtigsten Informationen zum BFSG und teilen diese.

Wann

Wann tritt das BFSG in Kraft?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt am 28. Juni 2025 in Kraft

Die bisherige Verordnung BITV (Barrierefreie-Informationstechnik)  ist 2002 in Kraft getreten und wird durch die BFSG abgelöst.

Wer

Wer ist vom BFSG betroffen?

Betroffen vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sind auf jeden Fall Websites, die sich an Verbraucher und Endnutzer richten. Das bedeutet also, dass B2C-Unternehmen (Business to Consumer) ihre Websites definitiv auf Barrierefreiheit ab dem 28.06.2025 ausrichten müssen.

Wie es bei B2B-Unternehmen (Business to Business) aussieht und ob diese behindertengerecht sein müssen, ist bislang nicht komplett geklärt. Ansichten gehen dabei aktuell von „wenig relevant“ bis hin zur Mahnung zur Vorsicht aus. Hier daher wieder unser Hinweis, dass im Einzelfall ein Rechtsanwalt den Fall individuell prüfen und bewerten sollte.

Folgen

Gibt es Konsequenzen bei Missachtung?

Ein Verstoß gegen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz kann erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen nach sich ziehen. Unternehmen, die sich nicht an die Vorgaben halten, müssen mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro rechnen. Darüber hinaus können Imageschäden durch negative Berichterstattung und die Unzufriedenheit betroffener Nutzer langfristige Auswirkungen auf die Reputation haben.

Auch rechtliche Auseinandersetzungen, etwa durch Klagen von Interessensverbänden oder Einzelpersonen, sind möglich. Da die Verpflichtung zur Barrierefreiheit immer stärker im Fokus steht, steigt auch die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit, wodurch Verstöße schneller auffallen. Unternehmen sind daher gut beraten, bereits im Vorfeld die Anforderungen des BFSG ernst zu nehmen und rechtzeitig umzusetzen.

Anforderungen

Worauf es ankommt!

Die Anforderungen des BFSG richten sich nach internationalen Standards, wie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, die Mindeststandards für Barrierefreiheit definieren. Diese umfassen unter anderem:

Wahrnehmbarkeit - Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)Wahrnehmbarkeit - Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Wahrnehmbarkeit

Inhalte müssen für alle Nutzer klar und verständlich dargestellt werden. Dazu gehören alternative Textbeschreibungen für Bilder, gut lesbare Schriftarten und ausreichend Kontraste.

Bedienbarkeit - Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)Bedienbarkeit - Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Bedienbarkeit

Websites müssen einfach navigierbar sein, auch ohne Maus. Eine Tastatursteuerung und barrierefreie Menüs sind essenziell.

Verständlichkeit - Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)Verständlichkeit - Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Verständlichkeit

Inhalte müssen klar formuliert und strukturiert sein. Dies umfasst unter anderem die Verwendung einfacher Sprache und gut nachvollziehbarer Prozesse.

Robustheit - Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)Robustheit - Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Robustheit

Websites sollten mit verschiedenen Technologien kompatibel sein, einschließlich Screenreadern und anderen Hilfsmitteln.

Zusätzlich empfiehlt es sich, regelmäßige Tests mit betroffenen Nutzergruppen durchzuführen und Experten für Barrierefreiheit einzubinden, um sicherzustellen, dass die Anforderungen erfüllt werden.

Fazit

Wir halten fest

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz bringt ab 2025 wichtige Veränderungen mit sich, die Unternehmen nicht ignorieren sollten. Neben den rechtlichen Konsequenzen bietet die Umsetzung der Barrierefreiheit auch Chancen: Unternehmen können neue Zielgruppen erreichen, ihre Nutzerfreundlichkeit steigern und ihre gesellschaftliche Verantwortung unter Beweis stellen.

Unsere Empfehlung: Warten Sie nicht bis zur letzten Minute. Beginnen Sie schon jetzt mit der Planung und Umsetzung barrierefreier Webangebote, um rechtzeitig vorbereitet zu sein. Wenn Sie Fragen zum BFSG oder zur Barrierefreiheit im Allgemeinen haben, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

Kai LehmkühlerKai Lehmkühler
BFSG Experte

Kai
Lehmkühler

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